Geschäftsbedingungen: Wear Together Shop

§1 Vertragspartner und Vertragsabschluss

(1)	Der Vertrag wird zwischen dem Vertragspartner laut Webshoperstellfragebogen und S&G wear Together GmbH, im Nachstehenden als “Wear Together” bezeichnet, abgeschlossen.
(2)	Der Vertragspartner bestätigt hiermit die Volljährigkeit und die Befugnis, die nachstehenden Nutzungsrechte übertragen zu können.  
(3)	Der Vertragspartner schließt dabei nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter für die jeweilige Institution ab.
(4)	Der Vertrag kommt durch elektronische Bestätigung aufgrund von aktivem Anklicken der dafür vorgesehenen Box zustande. 
(5)	Der Vertragspartner bestätigt, die Bestimmungen dieses Vertrags vollinhaltlich zu Kenntnis genommen zu haben. 

§2 Onlineshop

(1)	Wear Together bemüht sich, den Shop zum im Webshoperstellfragebogen angegebenen Datum zu veröffentlichen.
(2)	Wear Together ist verpflichtet, dem Vertragspartner einen Webshop nach dem im Webshoperstellfragebogen eingegebenen Angaben zu errichten und anschließend Marketingmaterial zu Verfügung zu stellen. Wear Together behält sich das Recht, bei Verfügbarkeitsschwierigkeiten oder aus wirtschaftlichen Überlegungen Farben und Produkte anzupassen, sowie einseitig den Vertrag mit dem Vertragspartner sofort vor Erstellung des Webshops aufzulösen, sofern die zu erwartenden Erstellungskosten des Shops den möglichen Ertrag übersteigen.
(3)	Der Vertragspartner hat jederzeit die kostenlose Möglichkeit von Wear Together Auskunft bezüglich seines Projekts zu verlangen.
(4)	Der Onlineshop bleibt solange eröffnet, bis der Kunde vom Vertrag zurücktritt. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit Produkte zu erwerben.
 
§3 Marketing

(1)	Der Vertragspartner hat sich zu bemühen, alle in seiner Verfügungsmacht stehenden Marketingkanäle zu nutzen, um die jeweiligen Produkte zu bewerben. 
(2)	Marketingleistungen sind wiederkehrende Leistungen, um dessen Verbreitung sich der Kunde bemühen muss. 
(3)	Wear Together hat das Recht vom Vertragspartner die Löschung von veröffentlichtem Werbematerialien zu verlangen, welches vom Vertragspartner erstellt wurde und in Zusammenhang mit Wear Together steht.
(4)	Kommt es zu Umsatzeinbuße, aufgrund des Vertriebs der von Wear Together erworbenen Produkte, wird Schadenersatz für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. 


§4 Kosten

(1)	Die Errichtung eines Onlineshops ist kostenlos.
(2)	Verhält sich der Vertragspartner in schädigender Absicht gegenüber Wear Together, so entfallen jegliche Provisionsansprüche des Vertragspartners. Die Kosten für die Errichtung des Shops sowie alle anderwärtig in Anspruch genommenen Services hat der Vertragspartner selbst zu tragen.

§5 Preisgestaltung und Provision

(1)	Die Preise der Produkte im Onlineshop sind von Wear Together vorgegeben und können von Wear Together jederzeit verändert werden.
(2)	Dem Vertragspartner steht abhängig von der gewählten Bestellart das Recht einer Provision zu. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Produkt und der Anzahl der verkauften Produkte. 
(3)	Von dieser Provision sind die anfallenden Kosten für den von Wear Together in Anspruch genommenen Service abzuziehen. Sollte die Provision hierfür nicht ausreichen, kommt es zu keinen zusätzlichen Kosten für den Vertragspartner. 
(4)	Sollte es im Laufe des Projekts in keinem Zeitpunkt zur Deckung der Kosten für den laufenden Service kommen, so kommt es zu keiner Verpflichtung des Vertragspartners, die übergebliebenen Kosten für eine Zeit nach Projektende zahlen zu müssen. 
(5)	Die Provision wird jährlich am 31.12. des Jahres berechnet. Wear Together kann dies einseitig auch früher innerhalb des Jahres tun, sofern keine Reduktion der Provision dadurch entsteht.
(6)	Binnen 30 Tage nach Berechnung der Provision wird diese ausgezahlt. Die Provision muss nur ausgezahlt werden, sofern der Vertragspartner dies in einem Zeitraum von 1. Dezember des Jahres der Provisionsberechnung bis 31. Jänner des darauf folgenden Jahres beantragt. Tut der Vertragspartner dies nicht, erlischt das Recht auf Provision und damit verbundene Zahlungsverpflichtungen von Wear Together für das aktuelle Jahr und kann auch in der Zukunft nicht mehr für dieses Jahr eingefordert werden.
(7)	Kommt es zu Rücksendungen so zieht Wear Together die Selbstkosten des jeweiligen Produktes von den Provisionsansprüchen ab.


§ 6 Produkte, Preise, Provision SaaS-Gebühren

Alle aktuellen Preise sind der Website (wear-together.at/produkte) zu entnehmen und können von den angebenden Preisen abweichen.
Die Preise gelten als unverbindlich und können jederzeit angepasst werden.

§7 Vertragsdauer und Vertragsrücktritt

(1)	Das zugrundeliegende Vertragsmodell endet durch schriftliche Kündigung eines Vertragspartners. 
(2)	Ein Vertragsrücktritt kann jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen erfolgen. 
(3)	Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(4)	Kommt es zu einer Kündigung, so hat Wear Together eine Bearbeitungszeit von 21 Werktagen, um den Shop offline zu nehmen. Wear Together behält während der Bearbeitungszeit alle Rechte und darf weiterhin Verkäufe durchführen.
(5)	Kommt es zu einer Vertragsauflösung des Vertrags über den Onlineshop, so endet damit einhergehend 21 Werktage später auch der Vertrag der Nutzungsrechte. 

§8 Salvatorische Klausel und Sonstiges

(1)	Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.
(2)	Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anwendbar, als Gerichtsstandort gilt Linz.
(3)	Wear Together ist berechtigt, die ihm aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen.

§9 Haftungsausschluss

(1)	Die Texte auf der Homepage wurden vor der Veröffentlichung einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Eine Haftung von wird daher ausgeschlossen. Die Links zu anderen Seiten wurden gewissenhaft ausgewählt. Da Wear Together auf deren Inhalte keinen Einfluss hat, übernimmt Wear Together dafür auch keine Verantwortung. Wear Together kann für keine fehlenden oder irrtümlichen Informationen haftbar gemacht werden.

§10 Austeilung

Sofern der Vertragspartner die Option „Sammelbestellung online“ oder eine inhaltlich gleichbedeutende Option gewählt hat, verpflichtet sich der Vertragspartner zu folgenden Leistungen:
(1)	Das Entgegennehmen der Lieferung, oder die Beauftragung eines berechtigten Beauftragten der vertretenen Institution (z.B. das Sekretariat einer Schule) zur Entgegennahme der Lieferung.
(2)	Die Kontrolle sofort bei Entgegennahme der Lieferung, das genügend Pakete wie auch Produkte geliefert wurden.
(3)	Die korrekte Verteilung der Produkte an die Kunden der Institution, die bei Wear Together Produkte bestellt haben, anhand der von Wear Together zur Verfügung gestellten Lieferliste oder äquivalenten Unterlagen. Dabei muss jeder Kunde für jedes von dem Kunden bestellte Produkt unterschreiben. Ausschließlich die Person, die als Kunde zu einem jeweiligen Produkt in der Lieferliste angeführt wird, ist zur Unterschrift berechtigt. Sollte die Identität nicht klar feststellbar sein, wird der Vertragspartner ein Ausweisdokument der Person anfordern. 
(4)	Die Verteilung der Produkte und nachdem diese abgeschlossen ist, dass Ausfüllen des Online-Formulars von Wear Together zum Zweck der Lieferbestätigung innerhalb von 15 Werktagen nach Zustellung der Lieferung. Etwaige Mängel werden in diesem Online-Formular von dem Vertragspartner aufgezählt. Sollten Mängel nicht im Online-Formular aufgezählt werden, können die für Wear Together dadurch entstandenen Kosten von der Provision abgezogen werden. 
(5)	Sollten über 5% der Gesamtanzahl der gelieferten Produkte aufgrund von grober Fahrlässigkeit wie auch durch Nichteinhaltung der in §10 aufgezählten Leistungen durch den Vertragspartner verloren gehen, haftet dieser für die entstandenen Kosten.


Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten

§1 Vertragspartner und Vertragsabschluss
(1)	Der Vertrag wird zwischen dem Vertragspartner laut Webshoperstellfragebogen und der S&G wear Together GmbH, im Nachstehenden als “Wear Together” bezeichnet, abgeschlossen.
(2)	Der Vertragspartner bestätigt hiermit die Volljährigkeit und die Befugnis, die nachstehenden Nutzungsrechte übertragen zu können.  
(3)	Der Vertragspartner schließt dabei nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreter für die jeweilige Institution ab.
(4)	Der Vertrag kommt durch elektronische Bestätigung durch aktives Anklicken der dafür vorgesehenen Box zustande. 

§2 Vertragsgegenstand

(1)	Vertragsgegenstand ist die Übertragung aller Grafiken, Logos und Designs, die der Vertragspartner für den Onlineshop als auch für die Erstellung der jeweiligen Produkte zu benötigt. 
(2)	Der Vertragspartner erklärt, dass er zur uneingeschränkten Rechtsübertragung berechtigt ist, über die Rechte an dem im Vertrag genannten Logo noch nicht anderweitig verfügt hat und diese Rechte frei von Dritten sind, somit keine Rechte Dritter verletzt werden.
(3)	Der Vertragspartner bestätigt, dass keines seiner Designs, Logos oder Grafiken gegen geltende Gesetze verstößt noch Rechte Dritter verletzt.


§2 Nutzungsrechte

(1)	Die Nutzungsrechte der in §2 (1) definierten Gegenstände werden einfach, zeitlich und räumlich unbegrenzt übertragen.
(2)	Die Weitergabe an Pressevertreter für eine redaktionelle Verwendung ist zulässig.
(3)	Die Nutzungsrechte für, Grafiken, Logos oder Designes des Vertragspartners für Kommunikations- oder Werbezwecke, die während der Vertragslaufzeit entstanden sind, bleiben auch nach Vertragsende erhalten.
(4)	Wear Together haftet für keinerlei inhaltliche Komponenten des Logos, die gegen unter Strafe stehende Vorschriften verstoßen. Der Erwerber hat lediglich die Aufgabe der Reproduktion und Vermarktung des an uns übermittelten Logos. 


§4 Bearbeitung

(1)	Abweichungen die Aufgrund einer Bearbeitung des Logos entstehen, wie beispielsweise Qualitätsverbesserung oder Hintergrundbearbeitungen, sind nicht von der Zustimmung des Rechtsinhaber abhängig. 
(2)	Soweit die Bearbeitung zur Vornahme der Nutzung erforderlich ist, kann der Urheber seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund, beispielsweise bei Vorliegen einer Entstellung (§ 14 UrhG), verweigern.


§5 Vertragsdauer und Vertragsrücktritt

(1)	Die Vertragsdauer des Nutzungsrechte Vertrags ist mit jenem des Shopvertrags gekoppelt. Dies bedeutet, dass die Kündigung des einen Vertrags auch zur Kündigung des anderen Vertrags führt. Welcher davon zuerst gekündigt wird ist irrelevant. 
(2)	Der Rücktritt des Vertrags löst eine Kündigungsfrist von einem Monat aus. Der Lauf der Frist beginnt mit Ablauf des Monats, in dem die Kündigung ausgesprochen wurde. 



§6 Salvatorische Klausel und Sonstiges

(1)	Soweit eine Bestimmung aus diesem Vertrag ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen aus diesem Vertrag davon unberührt.
(2)	Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anwendbar, als Gerichtsstandort gilt das Landesgericht Linz.

Stand der AGB und des Vertrags über die Übertragung von Nutzungsrechten: Juli 2023